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Treppenhausreinigung in Berlin
Treppenreinigung und Sauberkeit

Treppenreinigung und Sauberkeit in allen Gemeinschaftsräumen

In Büro-Immobilien gibt es zahlreiche Bereiche, die allen Mietern zugänglich sind. Dazu gehören neben den Treppenhäusern die Zugänge zu individuellen Kellerräumen, Tiefgaragen, Fahrradkellern oder Dachböden. Mieter, die diese Räume nicht nutzen, sehen sich nicht in der Pflicht, sie zu reinigen. Daher kommt es immer wieder zu Streit zwischen den Mietparteien. Manche Räume dagegen lassen sich ohne Kehrmaschinen kaum sauber halten. Die Tiefgaragenreinigung ist ein typisches Beispiel für diesen Umstand.

Das ist der Grund, wieso uns Hausverwalter oder Hauseigentümer üblicherweise neben der Treppenreinigung zusätzlich weitere Reinigungsaufgaben im und am Haus übertragen. Die MDL Group ist ein zuverlässiger Partner, der auch Hausmeisterdienste sowie Winterdienste ausführt. Das wissen unsere Kunden zu schätzen.

Wie oft sollte die Treppenhausreinigung erfolgen?

Üblich ist, dass die Treppenreinigung zweimal in der Woche erfolgt. Die Putztage sind traditionell Mittwoch und Samstag. Die samstägliche Treppenhausreinigung sorgt für saubere Zugänge am Sonntag. Da stark frequentierte Räume schnell erneut verschmutzen, findet häufig eine weitere Reinigung in der Mitte der Woche statt.

In der Praxis hat sich gezeigt, dass ein Abstand von circa vier Tagen für stark genutzte Bereiche wie den Eingangsbereich eines Hochhauses oft nicht ausreicht. Auf der anderen Seite reicht es manchmal, wenn die einzelnen Etagen nur alle 14 Tage gesäubert werden. Wir von der MDL Group bieten daher flexible Lösungen an und ermitteln mit Ihnen zusammen, was in welchen Zeitintervallen gereinigt werden soll.

Treppenhausreinigung erfolgen

Saubere Räumlichkeiten steigern das Wohlbefinden

Lassen Sie die MDL Group regelmäßig Ihr Gewerbeobjekt reinigen und freuen Sie sich auf ein strahlend sauberes, hygienisches und gesundes Ambiente. Immer wieder aufs Neue.

Was ergibt 2+2?

Was gehört zu einer Treppenhausreinigung?

Was gehört zu einer Treppenhausreinigung?

Auch in dieser Hinsicht setzen wir auf individuelle Vereinbarungen. Aus Erfahrung können wir Ihnen diese Empfehlung geben:

  • In der Woche (Dienstag oder Mittwoch):
    • Fegen und Wischen des Eingangsbereichs und der Fahrstühle. Bei textilen Belägen reinigen wir mit einem Staubsauger.
    • Falls erforderlich, Kehren aller Flure und Treppenaufgänge.
  • Zum Wochenende:
    • Fegen und Wischen des Eingangsbereichs, der Fahrstühle, aller Flure und Treppenaufgänge. Die Fußmatten werden dabei hochgestellt und nach dem Trocknen wieder hingelegt. Bei textilen Belägen reinigen wir mit einem Staubsauger.
  • Einmal im Monat zusätzlich:
    • Feuchtes Abwischen der Scheuerleisten, Handläufe, Fensterbretter, Klingelanlage, Lichtschalter, Briefkästen, Eingangs- und Durchgangstüren von innen und außen.
    • Fegen des Müllplatzes.
    • Reinigung von Schmutzfangmatten und Gittern.
    • Säubern des Dachbodens.

Unser Ziel: Faire und bezahlbare Reinigungsdienstleistungen für unsere Kunden anzubieten. Jetzt gratis Probe-Reinigung buchen!

In 3 Schritten zu einem strahlend sauberen Objekt:

Kontaktaufnahme

Nehmen Sie per Kontaktformular, E-Mail oder per Telefon Kontakt zu uns auf. Wir freuen uns auf Sie.

Reinigungspaket

Gemeinsam erstellen wir Ihr individuelles Reinigungspaket nach einer kostenfreien Besichtigung.

Sauberkeit & Hygiene

Wir kommen in den gewünschten Intervallen zu Ihnen und bringen Ihr Objekt regelmäßig auf Vordermann.

Treppenhausreinigung – Kosten, die sich bezahlt machen

Die Höhe der Treppenhausreinigungs-Kosten hängt natürlich vom vereinbarten Umfang ab. Wir können beispielsweise den Müllplatz kehren, ohne die Tonnen zu entfernen. Das heißt, es bleibt Schmutz hinter den Tonnen zurück. Gründlicher, aber auch teurer ist, wenn wir zum Reinigen zuvor die Tonnen herausnehmen und sie hinterher wieder an ihren Platz stellen. Mehr Reinigungsaufwand lohnt sich in der Regel, da Sie so Ungezieferbefall vorbeugen. Eine gepflegte Immobilie behält außerdem länger ihren Wert. Hinzu kommt, dass in einem sauberen Objekt Baumängel schneller bemerkt und beseitigt werden können.

Vermieter haben die Option, die Kosten für die Treppenhausreinigung auf die Mieter umzulegen. Allerdings sieht das Mietrecht keine Verpflichtung zur Reinigung des Treppenhauses durch den Mieter vor, es sei denn, Sie haben im Mietvertrag die Pflicht zur Reinigung des Treppenhauses auf die Mieter übertragen. Für den Fall, dass Sie den Mietern eingeräumt haben, das Treppenhaus selbst zu reinigen, können Sie die Kosten für die Treppenhausreinigung nur umlegen, wenn die Mieter die Pflicht vernachlässigt haben und Sie diese abgemahnt haben.

Nehmen Sie jetzt mit der MDL Group Kontakt auf und vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch, indem wir den Umfang der Treppenhausreinigung in Berlin festlegen und ein verbindliches Preisangebot unterbreiten.