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Winterdienst Berlin
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Winterdienst in Berlin: was das Gesetz vorschreibt

Anlieger, also Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigte sowie Nießbraucher und Inhaber eines im Grundbuch vermerkten dinglichen Nutzungsrechtes sind verpflichtet, auf öffentlichen Gehwegen vor dem Anwesen einen mindestens ein Meter breiten Bereich gefahrlos begehbar zu halten. Das heißt, Schnee zu räumen und bei Glatteis mit abstumpfendem Material zu streuen oder Eis zu beseitigen.

Der Winterdienst muss in Berlin in der Zeit von 7 Uhr bis 20 Uhr dafür sorgen, dass keine Gefahr von Schnee und Eis ausgeht. Lediglich an Sonn- und Feiertagen genügt es, ab 9 Uhr mit dem Winterdienst zu beginnen. Für den Winterdienst sind in Berlin laut Gesetz ausschließlich die Grundstückseigentümer und ihnen gleichgestellte Personen verantwortlich. Sie haften, wenn es zu einem Unfall durch Schnee- oder Eisglätte kommt.

Übrigens: Für Privatstraßen gilt statt des Straßenreinigungsgesetzes die privatrechtliche Verkehrssicherungspflicht

Saubere Räumlichkeiten steigern das Wohlbefinden

Lassen Sie die MDL Group regelmäßig Ihr Gewerbeobjekt reinigen und freuen Sie sich auf ein strahlend sauberes, hygienisches und gesundes Ambiente. Immer wieder aufs Neue.

Was ergibt 2+2?

Preise für den Winterdienst in Berlin

Preise für den Winterdienst in Berlin

Natürlich sind die Preise frei zu vereinbaren. Die MDL Group gewährt beispielsweise Rabatte, wenn wir für ein Anwesen auch Hausmeisterdienste oder regelmäßige Unterhaltsreinigungen ausführen. Jeder Anbieter unterscheidet üblicherweise zwischen Bereitschaftsdienst und Räumdienst. Auch wenn keine Räumungen durchzuführen sind, muss Personal zur Verfügung stehen.

Für den Bereitschaftsdienst sind Pauschalen zwischen 20 und 60 Euro üblich. Die Höhe der Pauschale hängt unter anderem vom Aufwand ab, beispielsweise welches Räumgerät wir vorhalten müssen. Das Räumen selbst schlägt pro Quadratmeter mit 1 bis 3,50 Euro zu Buche. Hinzu kommen in der Regel für den Winterdienst in Berlin noch die Kosten für das Streugut. Beispiel: Sie benötigen einen Winterdienst in Berlin für 20 m² Gehweg.

Pauschale (5 Monate Bereitschaft)5 x 40 Euro = 200 Euro
25 Einsätze25 x 20 m² x 2,00 Euro/m² = 1.000 Euro
Streugut für 300 m²300 m² x 0,30 Euro/m² = 90 Euro
Insgesamt1.290 Euro

Die genannten Preise für den Winterdienst in Berlin sind natürlich nur grobe Anhaltswerte. Je größer eine zusammenhängende zu räumende Fläche ist, desto geringer sind für den Winterdienst in Berlin die Kosten pro Quadratmeter. Das Räumen von Treppen beispielsweise zu einem Fahrradkeller ist dagegen in der Regel zu einem höheren Preis üblich.

Unser Ziel: Faire und bezahlbare Reinigungsdienstleistungen für unsere Kunden anzubieten. Jetzt gratis Probe-Reinigung buchen!

In 3 Schritten zu einem strahlend sauberen Objekt:

Kontaktaufnahme

Nehmen Sie per Kontaktformular, E-Mail oder per Telefon Kontakt zu uns auf. Wir freuen uns auf Sie.

Reinigungspaket

Gemeinsam erstellen wir Ihr individuelles Reinigungspaket nach einer kostenfreien Besichtigung.

Sauberkeit & Hygiene

Wir kommen in den gewünschten Intervallen zu Ihnen und bringen Ihr Objekt regelmäßig auf Vordermann.

Angebot für den Winterdienst in Berlin anfordern

Nehmen Sie mit der MDL Group Kontakt auf, um ein individuell kalkuliertes Angebot zu erhalten. Wir schnüren gerne ein günstiges Gesamtpaket, das eine regelmäßige GebäudereinigungFensterreinigung, übliche Hausmeisterdienste und den Winterdienst beinhaltet. Die MDL Group garantiert, alle Arbeiten sicher und zuverlässig auszuführen und für den Winterdienst in Berlin das vom Gesetzgeber Vorgeschriebene akribisch zu beachten.

Für den Winterdienst in Berlin die Kosten auf Mieter abwälzen

Als Eigentümer können Sie von den Mietern auf Basis des Mietvertrages die Übernahme der Kosten des Winterdienstes in Berlin verlangen. Sie haben die Option, im Vertrag festzuhalten, eine Firma mit dem Winterdienst zu beauftragen und die Kosten als Nebenkosten auf den Mieter zu übertragen.

Wenn Sie die Mieter verpflichten, den Winterdienst selbst auszuführen und sie die Pflicht vernachlässigen, können Sie nach einer Abmahnung ebenfalls eine Firma mit der Arbeit beauftragen. In dem Fall dürfen Sie ebenfalls die Kosten für den Winterdienst in Berlin von den Mietern verlangen.