Winterdienst in Berlin: was das Gesetz vorschreibt
Anlieger, also Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigte sowie Nießbraucher und Inhaber eines im Grundbuch vermerkten dinglichen Nutzungsrechtes sind verpflichtet, auf öffentlichen Gehwegen vor dem Anwesen einen mindestens ein Meter breiten Bereich gefahrlos begehbar zu halten. Das heißt, Schnee zu räumen und bei Glatteis mit abstumpfendem Material zu streuen oder Eis zu beseitigen.
Der Winterdienst muss in Berlin in der Zeit von 7 Uhr bis 20 Uhr dafür sorgen, dass keine Gefahr von Schnee und Eis ausgeht. Lediglich an Sonn- und Feiertagen genügt es, ab 9 Uhr mit dem Winterdienst zu beginnen. Für den Winterdienst sind in Berlin laut Gesetz ausschließlich die Grundstückseigentümer und ihnen gleichgestellte Personen verantwortlich. Sie haften, wenn es zu einem Unfall durch Schnee- oder Eisglätte kommt.
Übrigens: Für Privatstraßen gilt statt des Straßenreinigungsgesetzes die privatrechtliche Verkehrssicherungspflicht
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Preise für den Winterdienst in Berlin
Natürlich sind die Preise frei zu vereinbaren. Die MDL Group gewährt beispielsweise Rabatte, wenn wir für ein Anwesen auch Hausmeisterdienste oder regelmäßige Unterhaltsreinigungen ausführen. Jeder Anbieter unterscheidet üblicherweise zwischen Bereitschaftsdienst und Räumdienst. Auch wenn keine Räumungen durchzuführen sind, muss Personal zur Verfügung stehen.
Für den Bereitschaftsdienst sind Pauschalen zwischen 20 und 60 Euro üblich. Die Höhe der Pauschale hängt unter anderem vom Aufwand ab, beispielsweise welches Räumgerät wir vorhalten müssen. Das Räumen selbst schlägt pro Quadratmeter mit 1 bis 3,50 Euro zu Buche. Hinzu kommen in der Regel für den Winterdienst in Berlin noch die Kosten für das Streugut. Beispiel: Sie benötigen einen Winterdienst in Berlin für 20 m² Gehweg.
Pauschale (5 Monate Bereitschaft) | 5 x 40 Euro = 200 Euro |
25 Einsätze | 25 x 20 m² x 2,00 Euro/m² = 1.000 Euro |
Streugut für 300 m² | 300 m² x 0,30 Euro/m² = 90 Euro |
Insgesamt | 1.290 Euro |
Die genannten Preise für den Winterdienst in Berlin sind natürlich nur grobe Anhaltswerte. Je größer eine zusammenhängende zu räumende Fläche ist, desto geringer sind für den Winterdienst in Berlin die Kosten pro Quadratmeter. Das Räumen von Treppen beispielsweise zu einem Fahrradkeller ist dagegen in der Regel zu einem höheren Preis üblich.
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Kontaktaufnahme
Nehmen Sie per Kontaktformular, E-Mail oder per Telefon Kontakt zu uns auf. Wir freuen uns auf Sie.
Reinigungspaket
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Sauberkeit & Hygiene
Wir kommen in den gewünschten Intervallen zu Ihnen und bringen Ihr Objekt regelmäßig auf Vordermann.
Angebot für den Winterdienst in Berlin anfordern
Nehmen Sie mit der MDL Group Kontakt auf, um ein individuell kalkuliertes Angebot zu erhalten. Wir schnüren gerne ein günstiges Gesamtpaket, das eine regelmäßige Gebäudereinigung, Fensterreinigung, übliche Hausmeisterdienste und den Winterdienst beinhaltet. Die MDL Group garantiert, alle Arbeiten sicher und zuverlässig auszuführen und für den Winterdienst in Berlin das vom Gesetzgeber Vorgeschriebene akribisch zu beachten.
Für den Winterdienst in Berlin die Kosten auf Mieter abwälzen
Als Eigentümer können Sie von den Mietern auf Basis des Mietvertrages die Übernahme der Kosten des Winterdienstes in Berlin verlangen. Sie haben die Option, im Vertrag festzuhalten, eine Firma mit dem Winterdienst zu beauftragen und die Kosten als Nebenkosten auf den Mieter zu übertragen.
Wenn Sie die Mieter verpflichten, den Winterdienst selbst auszuführen und sie die Pflicht vernachlässigen, können Sie nach einer Abmahnung ebenfalls eine Firma mit der Arbeit beauftragen. In dem Fall dürfen Sie ebenfalls die Kosten für den Winterdienst in Berlin von den Mietern verlangen.